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Vorgehensweise bei der Rezensierung

Die Rezensierung läuft in folgenden Etappen ab:
1. Die Rezensenten füllen das Rezensionsformular aus, das inhaltliche Fragestellungen enthält, wobei Forschungsprobleme und ihre Originalität, die Beurteilung der angewandten Forschungsmethoden und die Einschlägigkeit der Literaturauswahl sowie eine Beurteilung des Textes hinsichtlich seiner sprachlichen und formalen Korrektheit und die Klarheit der Aussageübermittlung berührt werden. Das Einheitsdokument (Rezensionsformular), das auf der Internetseite der „Prace Językoznawcze” abrufbar ist, erlaubt eine standardisierte Beurteilung. Eine Berücksichtigung der gleichen Parameter führt zu einer objektiven Rezension.
2. Abgesehen von den obligatorischen Beurteilungselementen, die das Rezensionsformular umfasst, kann der Rezensent zusätzliche Anmerkungen anbringen, indem er ein Formular oder einen Kommentar zum Manuskript nutzt. Das ausgefüllte Formular und die Zusatzkommentare, sofern angegeben, werden nach der Entfernung der persönlichen Daten des Rezensenten (zur Anonymitätswahrung) den Textautoren zur Verfügung gestellt. Die Rezensionen und die Anmerkungen der Rezensenten werden nicht öffentlich gemacht.
3. Vermuten die Rezensenten ein Plagiat, sollen sie die Publikationen angeben, die im Manuskript nicht zitiert worden sind, deren Inhalte oder Konzeptionen jedoch benutzt wurden. Jede Erwähnung vorheriger Untersuchungen soll mit einem Quellenhinweis versehen werden. Der Chefredakteur soll über die starke Ähnlichkeit des rezensierten Materials mit anderen Publikationen, die dem Rezensenten bekannt sind, jedoch im Text nicht erwähnt wurden, informiert werden.
4. Die Rezension wird in schriftlicher Form abgefasst und wird mit einer eindeutigen Schlussfolgerung über die Zulassung des Artikels zur Veröffentlichung oder über seine Ablehnung abgeschlossen. Die Rezension wird auf einem Redaktionsformular abgefasst. Negative Rezensionen müssen eine Urteilsbegründung über die Ablehnung des Textes enthalten. Im Falle von detaillierten Anmerkungen ist es zulässig, diese in die Manuskript-Kommentare einzutragen, wobei die Rezensenten hierbei verpflichtet sind, Metadaten zu entfernen, die auf ihre Autorenschaft hindeuten können.
5. Die Rezensionen sind vertraulich. Ihre Urheber sollen ihren Inhalt anderen Personen nicht bekanntgeben. Die einzigen Personen, die berechtigt sind, ihren Inhalt kennen zu lernen, sind: der Chefredakteur, der Heftredakteur und die Mitglieder des Redaktionskollegiums. Die erwähnten Personen sind zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Es ist ihnen verboten, die Informationen, Konzeptionen oder Daten aus den rezensierten Manuskripten zu nutzen.
6. Die Redaktion sorgt dafür, keine Rezensenten zu berufen, bei denen zwischen Rezensenten und Autoren ein Interessenkonflikt auftritt, d. h. unmittelbare persönliche Beziehungen (Verwandtschaft, Rechtsbündnisse, Konflikte), Beziehungen im Rahmen eines beruflichen Vorgesetztenverhältnisses oder eine direkte wissenschaftliche Zusammenarbeit, die geführt worden ist. Vermutet der Rezensent auf Grundlage des Textes oder anderer Prämissen (beispielsweise der behandelten Problematik), wer der Autor des Textes sein kann und bemerkt der Rezensent, dass es zu einem Interessenkonflikt kommt, so ist er verpflichtet, die Redaktion unverzüglich darüber zu informieren. Die Redaktion entscheidet über die Zweifelssituation und informiert unter Wahrung der Anonymität des Autors den Rezensenten darüber, ob es tatsächlich zu einem Interessenkonflikt kommt. Bejaht die Redaktion, dass es zu einem Interessenkonflikt kommt, wird der Text an den nächsten Rezensenten verwiesen


Prace Językoznawcze ISSN 1509-5304 Copyright © 2021

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